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Steuerrecht (B.A.)

Der Studiengang Steuerrecht kann nicht nur als Hochschulstudium , sondern auch als Weiterbildung für Berufstätige absolviert werden. Nach erfolgreicher Beendigung des Studiengangs Steuerrecht erhält man den akademischen Titel B.A. – Bachelor of Arts. Anschließend ist es mit dieser Ausbildung möglich, sich weiter zum MBA – Master of Business Administration oder zum Master of Laws (Business Law) weiter zu qualifizieren.

Entscheiden Sie sich für den Studiengang des Steuerrechts, werden Ihnen bereits von Anfang an betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen vermittelt. Ebenso befassen Sie sich vom ersten Semester an mit steuerrechtliche Fragen, und erhalten so ein umfassendes, auf dem Sie in den folgenden Semester aufbauen können.

Neben Grundlagen wie Datenverarbeitung, Statistik und Controlling wird in diesem Studiengang auch sehr viel Wert auf Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist gelegt. Ein Schwerpunkt dieser Ausbildung ist es, Ihnen abteilungsübergreifendes Denken zu vermitteln. Neben der theoretischen Ausbildung besteht dieser Studiengang auch aus praktischer Arbeit und so benötigen Sie für dessen Beginn einen Ausbildungsvertrag über eine kaufmännische, wirtschaftsjuristische oder steuerrechtliche Tätigkeit.

Mit Abschluss des Studiengangs Steuerrecht haben Sie aufgrund der großen Nachfrage sehr viele Einsatzmöglichkeiten. Vorwiegend sind Ihre Kentnisse nun in Steuer- und Wirtschaftsberatungen gefragt. So warten Aufgaben in Banken, Versicherungen, in der Immobilienbranche, im Personalbereich oder aber auch im Anlagenbau auf Sie.

In diesem Studiengang kann man den folgenden Abschluss erreichen:
Bachelor of Arts (B.A.)

 

Wo wird der Studiengang Steuerrecht (B.A.) angeboten?

- FOM

 

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